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3D Waende Modell 01

Die fach­ge­rech­te Ver­an­ke­rung eines Holz­rah­men­baus erfor­dert vom Zim­me­rer sta­ti­sche Kennt­nis­se über Kräf­te in Wand­schei­ben, Rand­ab­stän­de von Ver­bin­dungs­mit­teln sowie Kennt­nis­se über ein­schnit­ti­ge Holz­ver­bin­dun­gen. Außer­dem soll­te er wis­sen, wel­che zusätz­li­chen Kräf­te aus einem außer­mit­ti­gen Anschluss ent­ste­hen kön­nen. Bei der Mon­ta­ge einer schon geschlos­se­nen Wand und bei feh­len­der Richt­schwel­le, wie im Fer­tig­bau üblich, muss er des­halb auf eine sorg­fäl­ti­ge Zug- und Schub­ver­an­ke­rung achten.


Lastfall 1 : Belastung in Wandebene


Bei einer hori­zon­ta­len Wind­be­las­tung auf den Gie­bel mit Wei­ter­lei­tung über die Decken­schei­be in die Trauf­wandräh­me ent­ste­hen an den Rän­dern schma­ler Trauf- oder Innen­wand­schei­ben oft gro­ße ver­ti­ka­le Druck- und Zug­kräf­te. Beson­ders Zug­kräf­te, die in Kom­bi­na­ti­on mit Schub in Wand­längs­rich­tung auf­tre­ten, müs­sen sicher ver­an­kert wer­den. Die­se Las­ten tre­ten wech­sel­sei­tig auf. Das bedeu­tet, dass an den bei­den Rän­dern der Wand­schei­be eine Zug- und Schub­ver­an­ke­rung sta­tisch nach­ge­wie­sen wer­den muss. Die Schub­kräf­te über Rei­bung abzu­lei­ten, ist auf Grund der vor­han­de­nen Mon­ta­ge­kei­le unter der Schwel­le jedoch nicht mög­lich. Eine Unter­mör­te­lung mit Quell­mör­tel kann das Schub­pro­blem auch nicht lösen.


Lastfall 2 : Belastung quer zur Wandebene


Die Wind­las­ten aus Druck und Sog quer zur Wand­ebe­ne (Wind auf Trau­fe) müs­sen eben­falls über Ver­an­ke­run­gen abge­lei­tet wer­den. Für die genaue Ermitt­lung der Zug­ver­an­ke­rungs­kräf­te, die auch das Eigen­ge­wicht der Kon­struk­ti­on berück­sich­ti­gen, ste­hen am Markt ver­schie­de­ne Sta­tik­pro­gram­me zur Ver­fü­gung z.B. „Dia­mo- Wind“. Die Wahl einer geeig­ne­ten Zug­ver­an­ke­rung soll­te der Zim­me­rer immer zusam­men mit dem ver­ant­wort­li­chen Sta­ti­ker tref­fen, und das nicht nur aus Haf­tungs­grün­den. Vor der Lösung, die Zug- und Schub­kräf­te ein­fach im Schwel­len­be­reich mit einem Rip­pen­win­kel und lan­gen Nägeln abtra­gen zu wol­len, kann nur gewarnt wer­den. Die­ser Fall ist sta­tisch nicht nach­weis­bar und daher bedenk­lich. Fol­gen­de Pro­ble­ma­tik liegt zu Grun­de : Wenn Zim­me­rer eine Zug­la­sche im OSB-Plat­ten­stoß auf­le­gen und mit Nägeln durch die Plat­te hin­durch an dem dahin­ter lie­gen­den Holz­stiel befes­ti­gen, müs­sen zum einen die erfor­der­li­che Rand­ab­stän­de zum OSB- Plat­ten­stoß ein­ge­hal­ten wer­den. Zum ande­ren muss die kraft­schlüs­si­ge Ver­klam­me­rung der OSB-Plat­te mit dem Stiel im Zug­la­schen­be­reich nach­ge­wie­sen wer­den. Sta­tisch gese­hen über­nimmt der Stiel die Funk­ti­on des Rand­trä­gers eines Schub­fel­des. Die vor­han­de­ne Zug- oder, je nach Last­an­griff, auch Druck­kraft befin­det sich daher immer im Stiel und muss über die OSB-Zwi­schen­la­ge in die Zug­la­sche ein­ge­lei­tet werden.


Ein- und Zweischnittigkeit


Die­ser Anschluss ist aus sta­ti­scher Sicht nicht zwei­schnit­tig, son­dern zwei­mal ein­schnit­tig. Erst bei einer Ver­lei­mung der Plat­te mit dem Stiel wür­de die­ser Anschluss ein­deu­tig ein­schnit­tig aus­fal­len. Vie­le Her­stel­ler emp­feh­len eine kraft­schlüs­si­ge Abna­ge­lung der OSB-Plat­te mit dem Stiel ober­halb der Zug­la­sche, um die Zug­kraft vor­her in die OSB-Plat­te ein­zu­lei­ten. Das wür­de aber bedeu­ten, dass die OSB-Plat­te genau über dem Ende der Zug­la­sche für die vol­le nach oben gerich­te­te Zug­kraft nach­ge­wie­sen wer­den müss­te. Pro­ble­ma­tisch wird es dann, wenn die Zwi­schen­la­ge nicht aus OSB-Plat­ten, son­dern aus Gips­fa­ser­plat­ten (z.B. Fer­macell) besteht. Die bis­her bekann­ten Zug­ver­an­ke­run­gen sto­ßen bei der Ein­lei­tung von zusätz­li­chen Schub­kräf­ten aus Last­fall 1, die immer in Kom­bi­na­ti­on mit der Zug­kraft auf­tre­ten, an ihre sta­ti­schen Gren­zen. Das heißt, sie rei­ßen oder plat­zen aus.


Kraftzerlegung löst Probleme


Eine Lösung für die­ses Pro­blem ver­spricht eine neu ent­wi­ckel­te Zug­ver­bin­dung (ÜH-Zei­chen nach DIN 1052). Der sog. „Tri- Z- Anker“ lei­tet über eine Schräg­ver­schrau­bung die Kräf­te aus Zug und Schub in das Ver­an­ke­rungs­sys­tem ein, ohne dass dabei die Zwi­schen­la­ge (OSB oder Gips­fa­ser­plat­te) auf Absche­ren bean­sprucht wird. Rand­ab­stän­de von Ver­bin­dungs­mit­teln im Plat­ten­be­reich sind nicht mehr maß­ge­bend. Die Schräg­ver­schrau­bung führt zu einer Kraft­zer­le­gung, durch die die Schrau­be nur noch Zug­kräf­te und die Zwi­schen­la­ge nur noch Druck­kräf­te über­tra­gen muss. Der Ein­bau gestal­tet sich ein­fach : Das Ver­bin­dungs­mit­tel wird im Fuß­bo­den­be­reich ein­fach auf die Beplan­kung auf­ge­legt und mit Schräg­schrau­ben am Stiel und an der Schwel­le befes­tigt. Dabei ist die Ver­bin­dung in der Lage, Zugund Schub­kräf­te aus Last­fall 1 und 2 sicher über die Schräg­schrau­ben in den Zug­an­ker und letzt­end­lich über einen Dübel in die Boden­plat­te ein­zu­lei­ten. Die bekann­ten Anschluss­au­ßer­mit­tig­kei­ten und Mon­ta­ge­to­le­ran­zen von bis zu 3 cm zur Boden­plat­te wer­den dabei berück­sich­tigt. Den Ver­bin­der gibt es in den Ver­sio­nen Tri‑Z und Tri- Z- Mini mit gerin­ger Kraftübertragung.

(Dipl.-Ing Gus­tav Boh­ren­käm­per )

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